Wer kann eine Förderung beantragen?
Alle natürlichen oder juristischen Personen können eine Förderung beantragen.
- Privatpersonen
- Vereine
- Stiftungen
- Kommunen
- Unternehmen
Was wird gefördert?
- Investive Vorhaben (bspw. Bauvorhaben)
- Nicht-investive Vorhaben (bspw. Veranstaltungen, Kampagnen)
- Studien, Erstellung von Konzepten
- Schulungs-/Qualifizierungsveranstaltungen
Wie wird gefördert?
Die LEADER-Förderung ist ein Zuschuss zu den Gesamtkosten eines Vorhabens. Fördersätze von 40 Prozent bis 80 Prozent – in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent – sind möglich. Die Höhe des Fördersatzes hängt vom Antragsteller (kommunal/privat/gemeinnützig) und der Höhe der Bewertung des Projekts durch die LAG ab. Die Bewertung erfolgt anhand zuvor festgelegten Kriterien. Die Bewertungskriterien finden Sie im Download-Bereich. Insgesamt sind mindestens 5.000 Euro bis maximal 250.000 Euro Förderung möglich.
Anzahl Bewertungspunkte | Fördersatz öffentlicher Vorhabenträger | Fördersatz privater Vorhabenträger | Fördersatz gemeinnütziger Vorhabenträger | Fördersatz für Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen |
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Unter 15 | Keine LEADER-Förderung | Keine LEADER-Förderung | Keine LEADER-Förderung | Keine LEADER-Förderung |
15-28 „Grundförderung“ |
60 % | 40 % | 50 % | 75 % |
>28 „Premiumförderung“ |
75 % | 50 % | 80 % | 100 % |
*Teilnehmendenbeiträge i.H.v. 30 % werden erhoben bzw. wenn öffentliches Interesse überwiegt.