Wie wird gefördert
Marcel Ohm – CC BY SA

Wer kann eine Förderung beantragen?

Alle natürlichen oder juristischen Personen können eine Förderung beantragen.

  • Privatpersonen
  • Vereine
  • Stiftungen
  • Kommunen
  • Unternehmen

Was wird gefördert?

  • Investive Vorhaben (bspw. Bauvorhaben)
  • Nicht-investive Vorhaben (bspw. Veranstaltungen, Kampagnen)
  • Studien, Erstellung von Konzepten
  • Schulungs-/Qualifizierungsveranstaltungen

Wie wird gefördert?

Die LEADER-Förderung ist ein Zuschuss zu den Gesamtkosten eines Vorhabens. Fördersätze von 40 Prozent bis 80 Prozent – in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent – sind möglich. Die Höhe des Fördersatzes hängt vom Antragsteller (kommunal/privat/gemeinnützig) und der Höhe der Bewertung des Projekts durch die LAG ab. Die Bewertung erfolgt anhand zuvor festgelegten Kriterien. Die Bewertungskriterien finden Sie im Download-Bereich. Insgesamt sind mindestens 5.000 Euro bis maximal 250.000 Euro Förderung möglich.

Anzahl Bewertungspunkte Fördersatz öffentlicher Vorhabenträger Fördersatz privater Vorhabenträger Fördersatz gemeinnütziger Vorhabenträger Fördersatz für Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen
Unter 15 Keine LEADER-Förderung Keine LEADER-Förderung Keine LEADER-Förderung Keine LEADER-Förderung
15-28
„Grundförderung“
60 % 40 % 50 % 75 %
>28
„Premiumförderung“
75 % 50 % 80 % 100 %

*Teilnehmendenbeiträge i.H.v. 30 % werden erhoben bzw. wenn öffentliches Interesse überwiegt.