Regionalbudget
Dominik Ketz - CC BY SA

Regionalbudget

Das Programm „Regionalbudget“ fördert Kleinprojekte mit Gesamtkosten bis zu 20.000 Euro netto. Es ist eine Maßnahme innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Finanziert wird es aus Mitteln des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und regionalen Mitteln der LAG Westerwald.

Gefördert werden können Projekte, die die Lebensqualität in der LEADER-Region Westerwald steigern, die Region mit neuen Ideen voranbringen und die damit dazu beitragen, die Ziele der Entwicklungsstrategie der LAG Westerwald (LILE) zu erreichen.

Die Vorhaben müssen einem der Handlungsfelder der LILE zuzuordnen sein:

  • - Städte und Dörfer
  • - Landschaft, Umwelt, Klimaschutz
  • - Menschen und Miteinander
  • - Regionale Wirtschaft und Tourismus

Wer kann eine Förderung beantragen?

  • Öffentliche und gemeinnützige Träger
  • Kommunen
  • Vereine
  • Kleinstunternehmen
  • Privatpersonen

Wie wird gefördert?

Die Förderung im Rahmen des „Regionalbudgets“ ist ein Zuschuss zu den förderfähigen Kosten des Vorhabens. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art des Antragsstellers (öffentlich/gemeinnützig/privat) und der Höhe der Bepunktung des Vorhabens durch die LAG. Zuwendungssätze von 40% bis 80% sind möglich.

Gefördert werden Vorhaben mit Gesamtkosten von maximal 20.000 Euro netto. Die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig.

Die Zuwendung muss mindestens 2.000 Euro betragen.

Alle eingehenden Projekte werden anhand festgelegter Kriterien durch die LAG bewertet und in eine Reihenfolge gesetzt. Sollte das Budget des Förderaufrufs nicht für alle eingereichten Vorhaben ausreichen, erhalten die Projekte mit den höchsten Punktzahlen den Zuschlag.

Nach Erhalt der Förderzusage kann mit der Umsetzung begonnen werden. Ähnlich wie bei den übrigen LEADER-Vorhaben gilt auch hier das Rückerstattungsprinzip: Die Projektträger gehen zunächst in Vorleistung und reichen die Kosten dann zur Erstattung bei der Geschäftsstelle der LAG ein.

Was kann gefördert werden?

  • Gestaltung von öffentlichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern
  • Schaffung, Erhalt und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
  • Mehrfunktionshäuser sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung (bspw. "Co-Working Spaces")
  • Schaffung, Erhalt, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungseinrichtungen (bspw. Spielplätze, Grünflächen, Wanderwege...)
  • Erarbeitung von Plänen für die Entwicklung in ländlichen Gemeinden
  • Erhalt und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen
  • (Teil-)Abriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsiegelung brach gefallener Flächen sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien
  • Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete
  • dem ländlichen Charakter angepasste Infrastruktureinrichtungen zur Erschließung der touristischen Entwicklungspotenziale
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
  • Sonstige Projekte, die der Umsetzung der LILE der LAG dienen

Was kann nicht gefördert werden?

  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
  • Landankauf
  • Kauf von Tieren
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • laufender Betrieb und Unterhaltung
  • Personalleistungen
  • unbare Sach- und Eigenleistungen
  • reine Ersatzbeschaffungen oder Sanierungen/Erhaltungsinvestitionen

Wie beantrage ich eine Förderung?

Wichtig: Nur Projekte, mit denen noch nicht begonnen wurde, sind förderfähig.

Innerhalb eines Förderaufrufs muss der Förderantrag mit erforderlichen Anlagen digital oder per Post bei der Geschäftsstelle der LAG Westerwald eingereicht werden. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Geschäftsstelle der LAG auf, um abzustimmen, welche Anlagen in Ihrem individuellen Fall erforderlich sind.

Nach Ablauf des Förderaufrufs bewertet die LAG die eingegangenen Projekte.

Alle Projekte, die von der LAG als förderwürdig bewertet werden, schließen im Anschluss einen Vertrag mit der LAG Westerwald über die Förderung ab.

Anschließend kann das Projekt starten.

Die Projekte müssen bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres umgesetzt und mit der Geschäftsstelle der LAG abgerechnet werden.

Beratungstermin vereinbaren

Mit dem Absenden des Formulars fragen Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit der Geschäftsstelle der LAG Westerwald an. Die Hinweise zum Datenschutz und Ihre Rechte hierzu können Sie hier einsehen. Die mit einem (*) Stern markierten Felder sind Pflichtfelder.

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