Projekte einreichen
Marcel Ohm – CC BY SA

Förderung beantragen

Sie planen ein Projekt und überlegen, eine LEADER-Förderung zu beantragen?
Hier sehen Sie in wenigen Schritten, wie der Weg von der Planung bis zur Auszahlung einer möglichen Förderung abläuft.

Während des gesamten Prozesses steht Ihnen das Team des LEADER-Regionalmanagements als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wichtig: Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen wurden!

Checkliste

Von der Idee zur Förderung

  1. Beratung LEADER-Regionalmanagement
    Sie haben eine Projektidee, sind sich aber nicht sicher, ob sie zu LEADER passt? Nehmen Sie zu jedem Zeitpunkt der Planung Kontakt mit dem LEADER-Regionalmanagement auf.
  2. Projektidee einreichen
    Während eines Förderaufrufs können Sie Ihre Projektidee bei der LAG einreichen. Förderaufrufe finden in der Regel zweimal jährlich statt. Sie werden auf unserer Webseite veröffentlicht. Zusammen mit einem Projektsteckbrief reichen Sie eine Kostenschätzung sowie ggf. Planskizzen oder Ähnliches ein. Nutzen Sie für den Projektsteckbrief bitte das Formular „Projektsteckbrief“ in der Download-Box.
  3. Auswahl durch die LAG
    In der Regel zweimal jährlich trifft sich die LAG und wählt nach festgelegten Kriterien aus den eingereichten Ideen die Projekte aus, die eine Förderung erhalten. Die Bewertungskriterien finden Sie in der Download-Box.
  4. Förderantrag stellen
    Wurde das Projekt durch die LAG zur Förderung ausgewählt, kann im nächsten Schritt der Förderantrag bei der Bewilligungsstelle gestellt werden. Neben dem Antrag sind weitere Unterlagen, je nach Art des Projekts, nötig. Das LEADER-Regionalmanagement wird Sie hierbei unterstützen.
  5. Zuwendungsbescheid
    Die Bewilligungsstelle prüft den Förderantrag. Sind alle Unterlagen vollständig und erfüllen die Fördervoraussetzungen, wird er bewilligt und der Zuwendungsbescheid erstellt.
  6. PROJEKTSTART
    Sobald Sie den Zuwendungsbescheid in den Händen halten, können Sie mit dem Projekt starten.
  7. Auszahlung der Förderung
    Sobald erste Kosten angefallen sind und beglichen wurden, können die ersten Fördermittel abgerufen werden. Dabei gilt immer das Rückerstattungsprinzip: Sie gehen zunächst in Vorleistung und reichen die Kosten dann zur Erstattung bei der Bewilligungsstelle ein.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Idee passt? Sprechen Sie uns an!

Viola Emily Elsenbroich
© Olaf Nitz
Sarah Pfeil
© Olaf Nitz

Beratungstermin vereinbaren

Mit dem Absenden des Formulars fragen Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit der Geschäftsstelle der LAG Westerwald an. Die Hinweise zum Datenschutz und Ihre Rechte hierzu können Sie hier einsehen. Die mit einem (*) Stern markierten Felder sind Pflichtfelder.

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