Förderung beantragen
Sie planen ein Projekt und überlegen, eine LEADER-Förderung zu beantragen?
Hier sehen Sie in wenigen Schritten, wie der Weg von der Planung bis zur Auszahlung einer möglichen Förderung abläuft.
Während des gesamten Prozesses steht Ihnen das Team des LEADER-Regionalmanagements als Ansprechpartner zur Verfügung.
Wichtig: Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen wurden!
Checkliste
- Gibt es gerade einen laufenden Förderaufruf?
- Projektsteckbrief ausfüllen
- Kostenschätzung erstellen und zusammen mit Projektsteckbrief und ggf. weiteren Unterlagen senden an leader@westerwaldkreis.de
- Bei Fragen gerne jederzeit Kontakt mit Regionalmanagement aufnehmen.
Von der Idee zur Förderung
- Beratung LEADER-Regionalmanagement
Sie haben eine Projektidee, sind sich aber nicht sicher, ob sie zu LEADER passt? Nehmen Sie zu jedem Zeitpunkt der Planung Kontakt mit dem LEADER-Regionalmanagement auf. - Projektidee einreichen
Während eines Förderaufrufs können Sie Ihre Projektidee bei der LAG einreichen. Förderaufrufe finden in der Regel zweimal jährlich statt. Sie werden auf unserer Webseite veröffentlicht. Zusammen mit einem Projektsteckbrief reichen Sie eine Kostenschätzung sowie ggf. Planskizzen oder Ähnliches ein. Nutzen Sie für den Projektsteckbrief bitte das Formular „Projektsteckbrief“ in der Download-Box. - Auswahl durch die LAG
In der Regel zweimal jährlich trifft sich die LAG und wählt nach festgelegten Kriterien aus den eingereichten Ideen die Projekte aus, die eine Förderung erhalten. Die Bewertungskriterien finden Sie in der Download-Box. - Förderantrag stellen
Wurde das Projekt durch die LAG zur Förderung ausgewählt, kann im nächsten Schritt der Förderantrag bei der Bewilligungsstelle gestellt werden. Neben dem Antrag sind weitere Unterlagen, je nach Art des Projekts, nötig. Das LEADER-Regionalmanagement wird Sie hierbei unterstützen. - Zuwendungsbescheid
Die Bewilligungsstelle prüft den Förderantrag. Sind alle Unterlagen vollständig und erfüllen die Fördervoraussetzungen, wird er bewilligt und der Zuwendungsbescheid erstellt. - PROJEKTSTART
Sobald Sie den Zuwendungsbescheid in den Händen halten, können Sie mit dem Projekt starten. - Auszahlung der Förderung
Sobald erste Kosten angefallen sind und beglichen wurden, können die ersten Fördermittel abgerufen werden. Dabei gilt immer das Rückerstattungsprinzip: Sie gehen zunächst in Vorleistung und reichen die Kosten dann zur Erstattung bei der Bewilligungsstelle ein.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Idee passt? Sprechen Sie uns an!

Viola Emily Elsenbroich
02602 124 -301
leader@westerwaldkreis.de

Sarah Pfeil
02602 124-333
leader@westerwaldkreis.de