Ehrenamtliche Bürgerprojekte
„Ehrenamtliche Bürgerprojekte“ sind gemeinnützige Kleinstprojekte, die in ehrenamtlicher Arbeit umgesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise die Sanierung des Backes im Ort, die Erneuerung oder Verschönerung von Spielplätzen oder Dorftreffpunkten, die Errichtung eines Trimmdichpfades und vieles mehr. Je Projekt ist eine Förderung mit bis zu 2.000 Euro möglich.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Gemeinnützige Organisationen
- Vereine
- Gruppen nicht organisierter Personen, beispielsweise Bürgerinitiativen oder ähnliches
Was wird gefördert?
Investitionen, wie die Anschaffung von Werkzeugen, Geräten oder Materialien, die dann in ehrenamtlicher Arbeit zum Einsatz kommen, können gefördert werden. Wichtig ist, dass die Anschaffungsgegenstände nicht zum Standard der Vereinigung/Organisation gehören. So wäre eine Anschaffung von Noten für einen Musikverein oder Trikots für einen Fußballverein beispielsweise nicht förderfähig.
Wie wird gefördert?
Alle eingehenden Projekte werden anhand festgelegter Kriterien durch die LAG bewertet und in eine Reihenfolge gesetzt. Sollte das Budget nicht für alle eingereichten Vorhaben ausreichen, erhalten die Projekte mit den höchsten Punktzahlen den Zuschlag.
Nach Erhalt der Förderzusage kann mit der Umsetzung begonnen werden. Ähnlich wie bei den übrigen LEADER-Vorhaben gilt auch hier das Rückerstattungsprinzip: Die Projektträger gehen zunächst in Vorleistung und reichen die Kosten dann zur Erstattung bei der Geschäftsstelle der LAG ein.
Wie beantrage ich eine Förderung?
Wichtig: Nur Projekte, mit denen noch nicht begonnen wurde, sind förderfähig.
Ein Projektträger darf maximal drei Förderanträge innerhalb der gesamten Förderperiode (2023-2029) stellen.